Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen durch uns
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für
zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie
durch uns schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung dieser
Schriftformklausel ist unwirksam.
- Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst
zustande, wenn der uns erteilte Auftrag durch uns schriftlich bestätigt wird
oder wir durch Auslieferung zu erkennen geben, daß wir den Auftrag angenommen
haben.
- Preise
Die von uns genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter
Preisänderungen durch den Lieferanten bzw. Änderungen der Devisen-Wechselkurse
auf täglicher Basis bei Produkten, die in Fremdwährungen bezogen werden
inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Lieferung
Lieferkosten :
Wir liefern ab Lager inklusive Verpackung. Es gelten die Lieferbedingungen der
jeweils aktuellen Preisliste.
Lieferzeiten und Liefertermine:
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anders vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen
und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Belieferung von uns durch Zulieferanten und Hersteller.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren
oder diese unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind (hierzu zählen
insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen,
Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen
zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige
Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese
Ereignisse bei uns, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten,
berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit
noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist
verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der
Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet. Wenn die
Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag, soweit nicht
erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten.
Teillieferungen und Teilleistungen sind möglich. Bei Lieferverträgen gilt jede
Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
- Versand und Gefahrenübergabe
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über,
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Soweit Versicherungen für die
Lieferteile zu Gunsten von uns beim Transportunternehmer bestehen, werden
diese im Schadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige
weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber uns als Versender.
Für Endverbraucher gelten abweichend die gesetzlichen Regelungen.
- Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen mit
Rechnungszugang und Bereitstellung der Ware für den Besteller innerhalb von 10
Tagen ohne Abzug zahlbar.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen jeweils zunächst
auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden
getroffene anders lautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern bereits Kosten und
Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen zu lassen.
Eine Zahlung gilt erst mit unserer Verfügungsgewalt über den Betrag als
erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit
Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegengenommen.
Zahlungsverzögerung :
Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dessen Eintritt Verzugszinsen, die 2% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen, mindestens aber
8%. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bzw. damit
in Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn uns andere Umstände
bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Ein
Zurückbehaltungsrecht des Käufers oder die Aufrechnung des Käufers mit
Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenforderung des
Käufers nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Der Kunde darf
die gelieferte Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch
zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei
Pfändungen und Beschlagnahme, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu
benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur
Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die
Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom
Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Die
Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlter
Waren werden im Voraus zur Sicherung an uns abgetreten. Für den Fall, daß die
Waren durch den Kunden mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren
verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von
uns gelieferten Waren als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die
abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
- Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung dafür, daß die Ware frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die Tauglichkeit der Ware bei
normaler Verwendung aufhebt oder erheblich mindert, soweit die Gewährleistung
nicht durch den Vorlieferanten eingeschränkt oder aufgehoben wurde. Es wird
keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden
sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung und
Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe und chemische oder elektrische Einflüsse,
sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Unter
Ausschluss weiterer Ansprüche werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach
beliebigem Ermessen unterliegender Wahl unsererseits ausgebessert, neu
geliefert oder gutgeschrieben, die sich innerhalb von sechs Monaten nach
Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes -
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter
Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich
beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns
unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile fallen in unser Eigentum,
solange Eigentumsvorbehalt unsererseits besteht. Weitere Ansprüche des
Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Ware verlässt in
geprüftem Zustand unser Haus.
Transportschäden:
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung sowohl auf
Beschädigung als auch auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die Mängel
sind unverzüglich dem Zusteller (z.B. Paketdienst oder Spediteur) anzuzeigen
und auf den Frachtpapieren zu vermerken. Ferner sind uns Mängel und
Transportschäden innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang schriftlich
anzuzeigen. Die beschädigte Ware bleibt bis zur Begutachtung durch einen
Sachverständigen beim Empfänger. Spätere Reklamationen können nicht mehr
anerkannt werden.
Für Endverbraucher gelten abweichend die gesetzlichen Regelungen.
Sonderbestellungen:
Waren, welche auf besonderen Wunsch des Kunden bestellt worden sind, gelten
als Sonderbestellungen. Sie sind grundsätzlich vom Umtausch bzw. von der
Gutschrift ausgeschlossen.
Ratschläge, Hinweise und Informationen:
Die Haftung für Ratschläge, Hinweise und Informationen ist ausgeschlossen und
zwar auch dann, wenn sie im Rahmen der Einweisung erfolgt.
Rücksendungen:
Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind grundsätzlich
ausgeschlossen und werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei
denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis und unter
Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes. Die Rücksendung
hat für uns kostenfrei ("Frei Haus") originalverpackt und in einwandfreiem
Zustand zu erfolgen.
- Datensicherung
Bei Durchführung von Reparaturen kann es zu Datenverlusten kommen. Wir
übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes.
Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor
Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung sorge zu tragen.
- Computerreparaturen
Durch den Anwender verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch
Veränderung der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treiben
o.ä. verursacht wurden, unterliegen nicht der Garantiepflicht und sind somit
Kostenpflichtig.
- Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Für unsere Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine
Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist der Firmensitz.
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